§ 1 Gegenstand der Garantie
EUROPART Materials GmbH (nachfolgend „EUROPART“) garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden in Deutschland (räumlicher Geltungsbereich) gelieferte und nach dem 01.09.2020 gekaufte Produkt der EUROPART Eigenmarke „EUROPART Premium Parts“ (nachfolgend „Produkt“) innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren frei von anfänglichen Sachmängeln im Sinne des § 434 BGB sein wird. Für einen anfänglichen Sachmangel muss das Produkt bereits bei Übergabe durch EUROPART an den Erstkäufer von der mit ihm vereinbarten Beschaffenheit oder der Beschaffenheit abweichen, die für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung notwendig und üblich ist. Das Vorliegen eines solchen anfänglichen Mangels hat der Kunde nachzuweisen.
Die derart geltend gemachten Mängel wird die EUROPART nach eigenem Ermessen auf ihre Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben oder den Kaufpreis erstatten. Im Falle einer Lieferung neuer oder generalüberholter Teile schuldet EUROPART ein gleichwertiges, funktionsgleiches und mangelfreies Teil welches mit dem mangelhaften Teil nach Marke, Modell, Typ und Charge nicht übereinstimmen muss.
Sonstige Ansprüche des Kunden gegen EUROPART, insbes. auf Schadensersatz, Aufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten und etwaige Folgeschäden wie Ausfallzeiten, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.
Jeder Käufer des Produktes in der Lieferkette kann diese Garantie geltend machen, insbesondere auch eine Werkstatt, welche das Produkt eingebaut hat oder der Fahrzeughalter des Fahrzeugs in den das Produkt eingebaut wurde. Die Ansprüche entstehen demjenigen, der den Garantiefall als Erster geltend macht.
Soweit der Fahrzeughalter die Garantie geltend macht, beginnt die Garantiefrist mit dem Tag des Einbaus, ansonsten mit dem Datum des jeweiligen Kaufes in der Lieferkette.
§ 2 Garantiefall
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn ein Sachmangel vorliegt, der bereits bei Übergabe an den Erstkäufer vorlag.
Nicht umfasst von der Garantie sind insbesondere alle Mängel, die erst nach Gefahrübergang entstehen, z. B.
§ 3 Abwicklung der Garantie
Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber der EUROPART innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Weiterhin hat der Kunde einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Reklamationsantrag beizufügen, sowie falls einschlägig Nachweise über den ordnungsgemäßen Einbau. Der Kunde hat zudem nachzuweisen, dass das Produkt und das Fahrzeug, in welches es eingebaut wurde, regelmäßig innerhalb der hierfür laut Benutzerhandbuch und nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers einzuhaltenden Intervalle von einem autorisierten Kundendienst gewartet wurde.
Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt EUROPART. Hat jedoch EUROPART dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt EUROPART für die Kosten der Einsendung nicht auf.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch EUROPART heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist EUROPART berechtigt, eine Service-Gebühr i. H. v. 100 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
Durch Garantieleistungen verlängert sich die Laufzeit der Garantie nicht, insbesondere beginnt Sie durch Ersatzlieferung nicht von Neuem, sondern die Laufzeit für das ursprünglich gelieferte Ersatzteil läuft weiter.
§ 4 Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hagen.
Download EUROPART Premium Parts Herstellergarantie (PDF)
Download Reklamationsformular DE
Download Reklamationsformular EN